Herausnehmbarer Zahnersatz in Form von Teilprothesen wird von seiner Funktion her ungünstiger beurteilt als festsitzender Zahnersatz. Darüber hinaus ist für den Patienten die erstmalige Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz eine nicht zu unterschätzende (psychische) Belastung. Die Eingliederung dieser Form des Zahnersatzes bedarf daher zumindest zu Beginn relativ langer Eingewöhnungszeiten.
Haben sich ausgedehnte Lücken ergeben und/oder fehlen Pfeiler zur Verankerung im hinteren Seitenzahnbereich, bleibt oft keine andere Möglichkeit als die Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz. Ist noch genügend Kieferknochen vorhanden, kann man heute jedoch versuchen, mit Hilfe von Implantaten (künstliche Zahnwurzeln) herausnehmbaren Zahnersatz zu vermeiden.
setzen sich grundsätzlich aus den Bauelementen Prothesenbasis, Ersatzzähne sowie Halte- und Stützelemente zusammen. Die Prothesenbasis besteht aus einem Prothesensattel aus Kunststoff, der seine Stabilität durch ein Metallgerüst erhält. Im Oberkiefer verbindet häufig ein Gaumenbügel und im Unterkiefer ein Unterzungenbügel (Sublingualbügel) die Prothesensättel beider Kieferhälften miteinander. Die Ersatz-Zähne sind in der Regel aus Kunststoff und werden auf den Prothesensätteln befestigt.
Die Halte- und Stützelemente bewerkstelligen den Halt und die Abstützung der Teilprothesen. Je nach Lagerung der Prothesen werden Kaukräfte entweder nur von den abstützenden Zähnen oder auch zusätzlich von den zahnlosen Kieferabschnitten aufgefangen.
Sind keine Zähne mehr vorhanden, an denen eine Prothese verankert werden kann, muss eine Vollprothese auf dem Kiefer zum Liegen kommen. Durch aufwendige Abformverfahren besteht die Möglichkeit, die Prothesen an die Kieferschleimhaut anzupassen, sodass sie einen lagestabilen Sitz aufweist. Falls der Prothesensitz aufgrund von Kieferschwund immer schlechter wird, können Implantate bei ausreichendem Knochenangebot eine Verankerungshilfe sein.
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